Food Truck Beratung
Erfolgreich ins Streetfood Business starten!

Welche Zulassungen / Genehmigungen  benötige ich für meinen Foodtruck?

Für viele ein weniger freudiges Thema: Zulassungen. Leider kommt ihr nicht drum herum, wenn ihr euch mit einem Foodtruck selbstständig machen wollt. Bürokratie, Behördenwahnsinn und Geduld - die gute Nachricht: irgendwann hat es ein Ende :)

Folgende Dokumente sind für euch relevant:


Reisegewerbekarte oder Gewerbeanmeldung

Wenn ihr mit einem mobilen Verkaufsstand (z.B. Foodtruck, Imbissanhänger) auf Wochenmärkten; Food Truck Festivals oder im Mittagsgeschäft unterwegs sein wollt, benötigt ihr dafür eine Reisegewerbekarte

Eine Reisegewerbekarte reicht aus, wenn ihr ausschließlich wechselnde Standorte habt (unabhängig davon ob ihr diese regelmäßig besucht) und/oder ihr diese ohne vorherige Bestellung aufsucht. Mit anderen Worten: ihr dürft nicht länger als 6 Wochen an ein und demselben Standort stehen, um euer Geschäft zu betreiben und ihr dürft gleichzeitig nicht durch einen Kunden dort hin bestellt worden sein. Wenn ihr also einen Imbissanhänger betreibt und dieser für eine lange Zeit am Stück, bspw. vor einem Baumarkt stehen soll, greift die Reisegewerbekarte genau so wenig, wie wenn ihr Caterings mit eurem Foodtruck anbieten wollt (das wäre eine Bestellung durch einen Kunden). 

Um möglichst flexibel zu sein, könnte man also beides beantragen: eine Reisegewerbekarte UND eine Gewerbeanmeldung.


TÜV

Wie jedes Fahrzeug in Deutschland unterliegt auch ein Foodtruck den Prüfungsrichtlinien des TÜV. Dieser ist bei einem Neufahrzeug erstmals nach 3 Jahren, bei gebrauchten Fahrzeugen alle 2 Jahre fällig. Das gleiche gilt für Anhänger und die Zugfahrzeuge. Jedoch kann es Ausnahmen für sehr schwere Fahrzeuge geben. Wiegt dein Truck oder Trailer z.B. mehr als 3,5 t, musst du ihn jährlich einer TÜV-Prüfung unterziehen. 


UVV-Prüfung

Gewerblich genutzte Fahrzeuge müssen sich mindestens einmal jährlich der sog. "UVV-Prüfung" unterziehen. Diese ist in DGUV Vorschrift 70 geregelt.


Gasprüfung

Falls ihr die Geräte in eurem Foodtruck mit Gas betreibt und bspw. eine 11 kg Flaschengas-Anlage verbaut habt, benötigt ihr auch hier eine Genehmigung durch eine Prüfungsstelle in Form einer Prüfung nach DGUV Vorschrift 79 (ehemals BGV D 34). Nicht zu verwechseln ist diese Prüfung mit der Prüfung nach G 607 (der Prüfung für Campingwägen/Wohnmobile, die es an jeder Ecke gibt). Die Recherche nach einer Prüfungsstelle nach BGV D34 ist nicht ganz so einfach und unter Umständen müsst ihr dafür ein paar Kilometer zurücklegen. Auch diese Prüfung ist im 2-Jahres-Rhythmus zu wiederholen.


Prüfung elektrischer Teile

Ja ihr lest richtig... selbst Elektrogeräte und die dafür vorhergesehene Vorrichtung müssten überprüft werden. Die Vorschrift hierzu lautet DGUV 3 und beinhaltet die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel im 2-Jahres Rhythmus. Jede Kasse, jedes Bain Marie, jeder Kühlschrank... alles wird auf ordnungsgemäße Funktionsweise überprüft.

Ich habe mein Food Truck Fachwissen in ein Buch gepackt: