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Alles eine Frage der Haftung? – Rechtsformen für einen Food Truck

01.03.2022

Welche Rechtsform ist für einen Foodtruck geeignet?

Kurz vorweg: Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Vielmehr gilt es, im individuellen Fall https://strato-editor.com/.cm4all/uproc.php/0/Blogbildchen/.Rechtsform_f_1.jpg/picture-400?_=18ba48ee898 persönlich abzuschätzen, welche Rechtsform am meisten Sinn ergibt. Neben Fragen der Haftung spielen dafür auch viele weitere Aspekte eine Rolle, wie z.B. der (buchhalterische) Aufwand, die Gründungskosten, das Mindestkapital, oder die Anzahl an Personen, die Teilhaber des werden wollen.

Grundsätzlich bieten sich verschiedene Rechtsformen für die Gründung eines Food Truck Unternehmens an. Ich möchte dir hier die gängigsten Rechtsformen etwas näher erläutern. Auf alle in Deutschland möglichen Rechtsformen einzugehen, sprengt eindeutig den Rahmen und ist auch wenig zielführend. Zumal bestimmte Rechtsformen, z.B. eine AG (Aktiengesellschaft), für den Betrieb eines Foodtrucks ausgeschlossen werden können.

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Welche sind die typischen Rechtsformen für einen Food Truck?

Zu den im Streetfood Business üblichen Rechtsformen zählen das Einzelunternehmen, die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), die UG (Unternehmergesellschaft) und die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung.  Während es sich beim Einzelunternehmen und der GbR um eine Personengesellschaften handelt, zählen die UG und die GmbH zu den Kapitalgesellschaften.

Die wesentlichen Unterschiede in dieser Abgrenzung liegen in der Haftung, der Erfordernis einer Kapitaleinlage und den Buchführungspflichten. Einzelunternehmer und die Gesellschafter der GbR haften mit ihrem persönlichen Vermögen, d.h. hier haftet die Person bzw. haften die Personen selbst, vereinfacht gesagt, mit allem was sie hat bzw. sie haben. Anders sieht es bei den beiden genannten Kapitalgesellschaften aus. Hier haftet „nur“ die Gesellschaft, nicht also die beteiligten Personen mit ihrem Privatvermögen. Bei der UG und der GmbH haftet die Gesellschaft mit ihrer Kapitaleinlage. Diese beträgt bei der UG mindestens 1,00 € und bei der GmbH mindestens 25.000,00 €. Diese 25.000,00 € können entweder als Bar- oder als Sacheinlage getätigt werden.

Nun fragst du dich vielleicht, warum die UG nur mit einem Euro haften müsste, die GmbH jedoch mit 25.000,00 €? Das liegt daran, dass eine UG dazu verpflichtet ist, jährlich ein Viertel des Gewinns als Rücklage zu bilden und zwar so lange, bis das Stammkapital einer GmbH erreicht ist. Sobald das der Fall ist, kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden.

Was bedeutet Haftung überhaupt?

Haftung im oben genannten Sinne bedeutet, dass man für seine Schulden und anderen Verbindlichkeiten haftet. Es geht hier also um die Frage, ob man seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Kann man ihnen nicht nachkommen, wird dafür, wie oben beschrieben, das Privatvermögen (bei Einzelunternehmen und GbR) bzw. die Kapitaleinlage (bei UG und GmbH) herangezogen, damit man eben seinen Verpflichtungen nachkommen kann.

Wie gründet man eigentlich?

Beim Einzelunternehmen sind die Gründungsmodalitäten relativ simpel: Man meldet ein Gewerbe an.
Bei der GbR ist ebenfalls eine Gewerbeanmeldung nötig. Darüber hinaus empfiehlt sich auch ein Gesellschaftervertrag, in dem alle wichtigen Punkte, wie z.B. die Plichten der Gesellschafter, die Entnahmemodalitäten, Gewinn- und Verlustverteilung unter den Gesellschaftern, usw. geregelt sind. Logischerweise sind für die GbR, anders als beim Einzelunternehmen, mindestens zwei Personen nötig.

Etwas komplexer wird die Gründung einer UG. Eine UG kann theoretisch auch eine einzelne Person gründen. Es ist ebenfalls eine Gewerbeanmeldung nötig. Hinzu kommt ein Eintrag ins Handelsregister, ein Gesellschaftervertrag, sowie eine notarielle Beurkundung. Und eben die oben erwähnte Kapitaleinlage von mind. 1,00 €. Ein Geschäftskonto ist für Kapitalgesellschaften ebenfalls Pflicht.

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Bei der GmbH ist es im Prinzip genau wie bei der UG geregelt, nur dass das Stammkapital mindestens 25.000,00 € betragen muss.
Eine Sache noch zur Haftung: Solange die GmbH noch in Gründung ist, haften die Gesellschafter mit ihrem gesamten Privat- und Geschäftsvermögen. Erst wenn die Gründung abgeschlossen ist, wird die Haftung auf das Stammkapital begrenzt.

Gibt es sonst noch etwas zu beachten?

Ja, eine Menge :) Neben den Fragen der Haftung gibt es auch steuerrechtliche Aspekte, die für die Wahl der präferierten Rechtsform ausschlaggebend sein können. Beim Einzelunternehmen und der GbR ist der buchhalterische Aufwand, zumindest was die Pflichten betrifft, relativ überschaubar. Bei UG und GmbH sieht es schon wieder ganz anders aus und höchstwahrscheinlich wird man um die Dienste eines Steuerberaters nicht herumkommen.

Bitte beachte: Dieser Blog-Artikel soll dir nur eine grobe erste Einschätzung ermöglichen. Ich bin kein Rechts- und Steuerexperte. Setz dich am besten mit einem Fachverständigen, z.B. einem Steuerberater, in Verbindung, der dich bei der Wahl der Rechtsform unterstützen kann und dich genau über die Rechte und Pflichten der jeweiligen Rechtsform aufklären kann.
Viel Erfolg bei deiner Gründung!

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