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Mehrwertsteuersenkung - weitergeben oder nicht?

05.07.2020

Seit dem 1.7.2020 gilt bundesweit die reduzierte Umsatzsteuer von 5 % (vorher 7 %) und 16 % (vorher 19 %). Diese gilt befristet bis zum 31.12.2020. Für die Gastronomie gilt zusätzlich vom 1.7.2020 – 30.6.2021 die Reduzierung der Umsatzsteuer für Speisen auf 7 % (vorher 19 %).

Das heißt im Konkreten:

1.7.2020 - 31.12.2020: Speisen  & Verpflegungsleistungen 5 % / Getränke 16 %
1.1.2021 – 30.6.2021: Speisen & Verpflegungsleistungen 7 % / Getränke 19 %
Danach: Speisen & Verpflegungsleistungen 19 % (außer To Go = 7 %) / Getränke 19 %

Preisanpassung? Senkung direkt weitergeben?

Die Mehrwertsteuer-Senkung heißt nicht automatisch, dass ihr eure Preise nach unten anpassen müsst. Das könnt ihr machen, müsst ihr aber nicht. Es sei denn ihr hattet in eurer Karte Netto-Preise angegeben. Für gewöhnlich kommt das in der Foodtruck-Landschaft nicht vor außer bei Catering-Angeboten. Da ihr wahrscheinlich dafür aber keine öffentliche Preisliste habt, könnt ihr theoretisch für jeden Auftrag individuell kalkulieren.

Fundierte Preise kalkulieren mit:

Ich möchte meine Preise nicht würfeln

Weniger Steuern beim gleichen Brutto-Preis heißt im Endeffekt mehr Gewinn für euch. Andererseits gibt es momentan aufgrund des immer noch anhaltenden Verbots von Großveranstaltungen und der ohnehin zögerlichen Feierbereitschaft allerhöchstens kleine, meist private, Catering-Anfragen. Da kann dann eine Netto-Kalkulation mit 5 % statt 19 % UST-Aufschlag schon ein Kaufargument sein.

Für den Mittagstisch die Preise anzupassen macht keinen Sinn. Hier kommt ihr dann auf total krumme Endbeträge, die ihr ohnehin nur ein halbes Jahr habt. Rotes Münzgeld in der Kasse macht einfach keinen Spaß. 

Und in einem halben Jahr würdet ihr sie dann wieder nach oben anpassen. Also für die Katz. Programmiert eure Kassen um, lasst die Endpreise gleich und erfreut euch beim Mittagstisch um die paar Kröten, die ihr netto mehr in der Kasse habt.

Wichtig bezüglich der ganzen Thematik Steuern: die korrekten Steuersätze angeben. Denn eine nicht korrekte, zu hoch ausgewiesene, Umsatzsteuer muss leider ebenfalls an das Finanzamt abgeführt werden.


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