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Food Trucks und das Thema GEMA

22.02.2022

Vor kurzer Zeit erreichte mich ein Brief der GEMA, in dem für eine Lizenz geworben wurde. Zur Erklärung: Hinter dem Kürzel GEMA steht die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft und vertritt die Interessen von Musikern und Textern. Sie ist berechtigt, für ihre Mitglieder als Treuhänderin Nutzungs- und Verlagsrechte wahrzunehmen und Lizenzgebühren für die Nutzung musikalischer Werke zu erheben. Vereinfacht gesagt bedeutet das: Wenn ein Musiktitel in irgendeiner Form öffentlich (bzw. auch im Internet) aufgeführt oder wiedergegeben wird, werden dafür Gebühren fällig, die die GEMA vom Veranstalter/ Aufführenden/ Wiedergebenden erhebt, damit Komponisten, Textdichter und Verlage für die diese Aufführung bzw. Wiedergabe entsprechend entlohnt werden. Also die GEMA sammelt das Geld ein und verteilt es an ihre Mitglieder.

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Wann muss ich für meinen Food Truck GEMA zahlen?

Wenn du planst, in deinem Foodtruck Musik wiederzugeben, auch wenn sie nur im Hintergrund läuft, müsstest du dafür Gebühren an die GEMA abführen. Ob die Musik nun für deine Mitarbeiter oder Kunden wiedergegeben wird, ist unerheblich. Wenn es um die GEMA-Pflicht geht, spielt es ebenso keine Rolle, ob du Original-Tonträger (z.B. CDs), Streaming-Dienste, Hörfunk, Webradios oder sogar Musikvideos über einen Fernseher wiedergibst. Zwar kann die Höhe der Gebühren jeweils unterschiedlich ausfallen, eine Pflicht besteht aber in jedem Fall.
Übrigens: Eine Ausnahme besteht für die Nutzung von Musik, deren Urheber vor mindestens 70 Jahre verstorben sind. Diese Musik gilt dann als gemeinfrei und ist folglich nicht mit der Abführung von GEMA-Gebühren verbunden.
Die GEMA bietet drei Vertragsvarianten für Musiknutzer an: einen monatlichen, einen vierteljährlichen und einen  Vertrag. Dem liegen unterschiedliche Kündigungsfristen und Beitragshöhen zugrunde. Beim Monatsvertrag ist die jährliche Beitragshöhe höher als beim Vierteljahresvertrag, beim Vierteljahresvertrag ist sie höher als beim Jahresvertrag.

Wie viel kostet es nun konkret?

Für die regelmäßige Wiedergabe von Original-Tonträgern und Streaming-Diensten werden je Verkaufsstelle jährlich beim Monatsvertrag 351,36 € (29,28 € monatlich), beim Vierteljahresvertrag 322,08 € (80,52 € im Quartal) und beim Jahresvertrag 292,80 € fällig. Für die Wiedergabe von Hörfunk oder Webradio sind es hingegen 471,36 € (39,28 € monatlich) beim Monatsvertrag, 432,16 € (108,04 € im Quartal) beim Vierteljahresvertrag und 392,84 € beim Jahresvertrag.

Wer nur gelegentlich die Musik wiedergeben möchte, für den fallen je Verkaufsstelle und je Verkaufstag 16,32 € für die Wiedergabe von Original-Tonträgern und Streaming-Diensten an.
Alle Angaben sind Netto-Werte und beziehen sich auf den Gültigkeitszeitraum 01.01.-31.12.2021. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hier geht es zur Hilfe-Seite der GEMA.

Quelle:
https://www.gema.de/die-gema/das-wichtigste-zu-den-gema-gebuehren/

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