Food Truck als Kleinunternehmen gründen - so geht's
11.01.2024
Überlegst du, deinen Food Truck als Kleingewerbe anzumelden und die Kleinunternehmerregelung nach § 19 USTG in Anspruch zu nehmen? Erfahre hier, wie es geht und welche Vor- und Nachteile ein Kleinunternehmen hat.
Was ist ein Kleinunternehmen?
Ein Kleinunternehmen ist eine Unternehmensform, bei der bestimmte Umsätze nicht überstiegen werden dürfen. Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung ist, dass dein zu erwartende Umsatz im ersten Jahr unter 22.000 € und im Folgejahr unter 50.000 € liegt.
Das Kleinunternehmen ist keine eigenständige Rechtsform. Für ein Kleingewerbe sind grundsätzlich nur zwei Rechtsformen möglich: das Einzelunternehmen und die GbR. Das heißt, du kannst mit einem Kleingewerbe keine Kapitalgesellschaft, wie z.B. eine GmbH gründen.
Im Umkehrschluss bedeutet dies, du haftest bei einem Kleingewerbe automatisch auch mit deinem Privatvermögen. Solltest du also zahlungsunfähig werden, kann dein privates Vermögen dafür herangezogen werden.
Food Truck Konzept leicht gemacht -
mit der Food Truck Formel
Wie melde ich ein Kleingewerbe an?
Ein Kleingewerbe meldest du wie auch ein reguläres Gewerbe z.B. beim Gewerbeamt oder einer vergleichbaren Stelle in deiner Gemeinde an, indem du im Formular zur Gewerbeanmeldung ein Kreuzchen an der entsprechenden Stelle mit der Kleinunternehmerregelung machst.
Solltest du zum Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung trotz einer niedrigen Umsatzerwartung freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, kannst du erst nach fünf Jahren der Regelbesteuerung auf die Kleinunternehmerregelung wechseln.
Worin bestehen die Unterschiede zu einem regulären Unternehmen?
Mit einem Kleinunternehmen gelten für dich vereinfachte buchhalterische Pflichten. Als Kleinunternehmer bist du nicht verpflichtet, eine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen auszuweisen. Daher musst du auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, darfst im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer von Rechnungen, die an dich gehen, abziehen.
Du unterscheidest bei deiner Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) den Bruttobetrag nicht in Nettobetrag und Umsatzsteuer, sondern berücksichtigst deine Ausgaben zum vollen Bruttobetrag.
Was sind die Vorteile eines Kleingewerbes?
Witzig finde ich immer, dass viele Existenzgründer bzw. Nebenbei-Selbstständige denken, ein Kleingewerbe würde deutlich weniger bürokratischen Aufwand mit sich bringen als ein „normales“ Gewerbe.
Das ist nur zum Teil richtig. Denn würdest du dich beim regulären Gewerbe ebenfalls für ein Einzelunternehmen oder eine GbR als Rechtsform entscheiden, wäre dort die Buchführung mehr oder weniger genauso „einfach“. Du bräuchtest auch dann „nur“ eine Einnahmenüberschussrechnung machen, um deinen Gewinn zu ermitteln und müsstest nicht bilanzieren (insofern dein Jahresgewinn nicht über 60.000 € / ab 2024 über 80.000 € liegt bzw. dein Jahresumsatz nicht über 600.000 € / ab 2024 über 800.000 € liegt). Es wäre demnach genauso „einfach“.
Das Einzige, was dein Kleingewerbe-Einzelunternehmen vom normalen Einzelunternehmen unterscheiden würde, wäre die Umsatzsteuer. Beim Kleingewerbe- Einzelunternehmen musst du keine Umsatzsteuervoranmeldungen und folglich auch keine Umsatzsteuererklärung abgeben.
Ansonsten gelten die gleichen Regeln und Pflichten.
Den großen Vorteil sehe ich diesbezüglich nicht.
Vorteil: Brutto = Netto
Wenn du eine Ware verkaufst, sieht die Sache jedoch anders aus. Denn wenn du an Endkunden verkaufst, z.B. beim Event oder einem Catering, dann zählt für diesen letztendlich den Preis, den er zahlen muss, nicht der Netto-Betrag.
Den Netto-Betrag interessieren nur umsatzsteuerabzugsberechtigte Unternehmen.
Dein Endkunde ist es in der Regel gewohnt ist, einen Preis zu zahlen, der sich aus Nettobetrag und Umsatzsteuer zusammensetzt. Bsp: 8,41 € netto + 0,59 € (bei 7 % Umsatzsteuer) = 9,00 € brutto Kaufpreis.
Wärst du als reguläres Gewerbe umsatzsteuerpflichtig, würden dir von den 9,00 € Verkaufspreis 8,41 € übrigbleiben, wenn du die 0,59 € Umsatzsteuer an das Finanzamt abführst. Da du das als Kleinunternehmer nicht machen musst, bleiben dir die vollen 9,00 € übrig. Du hättest also einen Wettbewerbsvorteil gegenüber deinen umsatzsteuerpflichtigen Konkurrenten und könntest theoretisch günstiger anbieten, z.B. für 8,70 € und hättest am Ende immer noch mehr raus als dein umsatzsteuerpflichtiger Konkurrent, der für 9,00 € verkauft.
Doch der Umsatzsteuerabzug hat einen großen Vorteil
Vor allem in deiner Anfangszeit, in der du höchstwahrscheinlich die meisten und größten Investitionen tätigen wirst, kann dir die Vorsteuer zusätzliche Liquiditätsspielräume bieten. Was ich damit meine, möchte ich dir mit Hilfe eines einfachen Beispiels erklären.
Gehen wir davon aus, du kaufst in dem Monat, in dem du dein Gewerbe anmeldest, direkt einen Foodtruck für 50.000 € und Inventar für 10.000 €. Dann bestehen diese 60.000 € aus 50.420,17 € netto und 9.579,83 € Umsatzsteuer. Vorausgesetzt, du kaufst bei einem deutschen, umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen. Diese 9.579,83 € kannst du in deiner ersten Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer geltend machen. Erzielst du noch keine Einkünfte mit deinem Truck, erstattet dir das Finanzamt diese 9.579,93 € auf dein Konto. Das sind für den Moment knappe 10.000 € zusätzliche Liquidität. 10.000 €, die du zur Finanzierung deines Lebensunterhalts oder weitere wirtschaftliche Aktivitäten nutzen kannst. Und theoretisch kannst du das unter den gleichen Voraussetzungen bei jeder Rechnung, die du für dein Gewerbe bezahlen musst und in der die Umsatzsteuer ausgewiesen ist, so machen.
Das kann ein riesen Vorteil sein. Insbesondere in der Anfangszeit, in der das Geld ohnehin knapp ist. Denn hättest du „nur“ ein Kleingewerbe angemeldet, könntest du keine Vorsteuer geltend machen. Dann wären 60.000 und nicht 50.420 € „weg“.
Verstehst du, was ich meine?
Mal davon abgesehen, gilt die Kleinunternehmerregelung ohnehin ausschließlich bis zu einem Umsatz von 22.000 €. Übersteigen deine Umsätze diesen Betrag, musst du im Folgejahr die Regelbesteuerung anwenden.
22.000 € sind nicht gerade viel. Wenn du mit deinem Foodtruck ca. 2 Mal pro Woche unterwegs bist, wird es wahrscheinlich schon knapp.
Übrigens: Meldest du dein Gewerbe während des laufenden Jahres an, z.B. im Juli, gilt die Umsatzgrenze anteilig.
Macht es überhaupt Sinn, einen Food Truck als Kleinunternehmen zu führen?
Es kann sinnvoll sein, deinen Foodtruck als Kleinunternehmen zu führen, wenn du möglichst wenig buchhalterischen Aufwand mit deinem Food Truck haben möchtest. Weniger Pflichten als bei der Kleinunternehmerregelung gibt es im Gewerbebetrieb nicht.
Allerdings wäre ein Einzelunternehmen oder eine GbR nach Regelbesteuerung, wie oben beschrieben, kein enormer Mehraufwand. Denn deine Einnahmen und Ausgaben musst du sowieso in einer Übersicht festhalten. Ob du diese nun zum Bruttobetrag ansetzt oder dir von einem Programm automatisiert den Nettobetrag und die enthaltene Umsatzsteuer berechnen lässt, macht keine Mehrarbeit.
Der einzige Zusatzaufwand sind die Umsatzsteuervoranmeldungen, die du monatlich bzw. einmal im Quartal einreichen musst, sowie die Umsatzsteuererklärung, die du einmal jährlich abgeben musst.
Falls du also deinen Food Truck wirklich nur so sporadisch und nebenbei betreiben möchtest, wäre es eine Überlegung wert, es dir damit so einfach wie möglich zu machen.
Allerdings kann die Anwendung der Kleinunternehmerregelung auf deine Kunden eher semiprofessionell wirken. Damit meine ich nicht die Kunden im Tagesgeschäft, die sich auf Selbstzahler-Basis etwas bei dir zu essen holen, sondern namhafte Catering-Kunden. Diese werden eher daran interessiert sein, ein Angebot zu wählen, bei dem die Mehrwertsteuer ausgewiesen wird (da sie die Mehrwertsteuer als Vorsteuer abziehen können).
Sobald du für größere Caterings gebucht wirst, wirst du aber ohnehin feststellen, dass du die Umsatzgrenze von 22.000 € relativ schnell überschreiten wirst.
Ein weiterer Grund, der gegen ein Kleinunternehmen spricht, ist die nun mehrfach erwähnte Umsatzsteuer aus Rechnungen, die du bezahlst, die du dann ebenfalls nicht als Vorsteuer geltend machen kannst.
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