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Braucht man eine elektronische Registrierkasse im Foodtruck?

 19.10.2022

Vor ein paar Jahren war es durchaus üblich, dass auf Märkten und in kleinen Einzelhandelläden keine elektronische Registrierkasse zum Einsatz kam. Wozu auch? Die Rechnungssumme war meist überschaubar und der Großteil der Einkäufe wurde noch bar bezahlt. In den letzten Jahren hat sich das Bild gewandelt. Obwohl in Deutschland die Barzahlung für lange Zeit als unbestritten galt, so ist der Anteil aller getätigten Zahlungen in den letzten Jahren beständig gesunken. 2017 waren es noch 74,3 %  der Transaktionen, die mit Bargeld getätigt wurden (Quelle: Deutsche Bundesbank Eurosystem, 2022, S. 26). 2021 lag der Anteil „nur noch“ bei 57,8% (Quelle: Deutsche Bundesbank Eurosystem, 2022, S. 26). Damit ist das Bargeld nach wie vor das am häufigsten genutzte Zahlungsmittel. Jedoch hat es zulasten von Kartenzahlungen und mobilen Zahlverfahren an Bedeutung verloren. Betrachtet man nicht die Anzahl der Transaktionen, sondern die Umsätze als maßgebendes Kriterium, sieht das Ganze anders aus. Gemessen am Umsatz haben Kartenzahlungen einen Anteil von 40,6 % der Transaktionen, Bargeld hingegen „nur“ 29,9 % (Quelle: Deutsche Bundesbank Eurosystem, 2022, S. 26). Die übrigen Anteile verteilen sich auf Internetbezahlverfahren wie PayPal, Überweisungen, Lastschriften und mobile Zahlverfahren, wie bspw. Google Pay.

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Was bedeutet das nun für die Praxis?

Zunächst müsste unterschieden werden zwischen einer etwaigen Pflicht, eine elektronische Kasse zu führen und den wirtschaftlichen Vorteilen, die die Nutzung einer elektronischen Kasse mit sich bringt. Zur Pflicht: In Deutschland ist es nach wie vor nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass eine elektronische Kasse eingesetzt wird (Quelle: An der Heiden, 2021). Auch nicht im Food Truck. Die offene Ladenkasse bleibt also weiterhin erlaubt.
Betrachtet man jedoch die wirtschaftliche Seite, so könnte es durchaus sinnvoll sein, eine elektronische Registrierkasse oder ein computergestütztes Kassensystem zu verwenden. Denn vor allem in den Pandemiejahren lässt sich feststellen: Selbst Kleinbetragsrechnungen in Bäckereien & Co. werden mittlerweile per Karte (oder mobilen Zahlverfahren) bezahlt.

Ich hab Kartenzahlungen nie akzeptiert.

Bevor die Bonausgabepflicht mit dem Jahr 2020 kam, habe ich eine Registrierkasse (ohne Kartenzahlterminal) verwendet. War ja praktisch: Per Knopfdruck waren alle steuerlich benötigten Abschlüsse, X-Bons, Z-Bons und Bonbons abrufbar. Als die besagte Pflicht jedoch in Kraft trat, habe ich umgestellt. Denn mir war es einfach zu blöd, für jede einzelne Portion einen Bon auszugeben, den die große Mehrheit mir direkt zum Entsorgen dagelassen hätte oder ihn selbst am nächsten Mülleimer entsorgt hätte. Erinnert ihr euch an die Protestfotos mit den Bergen an Kassenzetteln?
Also bin ich auf die offene Ladenkasse umgestiegen, nicht umgekehrt. Das war dann zwar ein bisschen mehr Schreibarbeit, aber alles in allem nicht der Rede wert. Und da ich zu diesem Zeitpunkt ohnehin nur zweimal die Woche im freien Verkauf unterwegs war, war es auch keine große Überlegung.

Wie viele Kunden wollten mit Karte zahlen?

Zugegeben, es wurden immer mehr. Als ich 2016 anfing, fragte so gut wie niemand danach, ob man auch mit Karte zahlen kann. Vielleicht war es ein Kunde von 300. Als ich 2022 mit dem Mittagstisch aufhörte, waren es schon ein paar, ich würde sagen ca. 3-5 %. Aber es kam nur in den seltensten Fällen vor, dass die Kunden nach einem „Nein, leider ist eine Kartenzahlung nicht möglich“ weiterzogen. Sie fragten ihre Kollegen, ob sie ihnen etwas auslegen können und fertig war die Geschichte. Die Stammgäste (ca. 80 % des Umsatzes) hatten sich sowieso daran gewöhnt, dass man bei mir nur bar bezahlen konnte und dementsprechend immer etwas Bargeld dabei.


Vorteile der Registrierkasse und computergestützter Kassensysteme

Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Integration von Kartenzahlungen ist unproblematisch, sämtliche für das Finanzamt relevanten Daten werden meist automatisch erfasst und auch die Rechtssicherheit ist in der Regel gegeben (natürlich abhängig vom System).

Nachteile der Registrierkasse und computergestützter Kassensysteme


Dem gegenüber stehen die Anschaffungs- bzw. Mietkosten für derartige Systeme, die (geringen) Gebühren pro Transaktion per Karte oder mobil und die verschärften Auflagen, wie z.B. TSE, damit diese Systeme nicht manipulierbar sind.

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Ich will's mir einfach machen

Fazit

Wenn ich persönlich für mich noch einmal entscheiden müsste, ob elektronisch oder nicht, würde ich es davon abhängig machen, worüber ich den Löwenanteil des Umsatzes erwirtschafte. Bin ich nur sporadisch im freien Verkauf tätig oder ist das meine Haupteinnahmequelle? Da ich nur noch Caterings anbiete, wird bei mir jede Zahlung per Überweisung getätigt.


Quellen:
Deutsche Bundesbank Eurosystem (2022) Zahlungsverhalten in Deutschland 2021.
An der Heiden, S. (2021) Weiter keine Registrierkassenpflicht in Deutschland.
Bild: PabitryKaity (2021) Bei Pixabay.

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