Food Truck Beratung
Erfolgreich ins Streetfood Business starten!

Dieselfahrverbote – Was bedeutet das für Food Trucks?

08.11.2022

Berlin, Hamburg, Stuttgart, Darmstadt haben es schon getan und ab Februar 2023 wird es auch München tun. Die Rede ist vom Dieselfahrverbot in bestimmten Umweltzonen. Nun, da die Corona-Pandemie nicht mehr den Mittelpunkt der Politik markiert, können sich die Landesregierungen und Städte wieder dem wichtigen Thema Umweltschutz widmen. Beflügelt durch die hirnlosen Aktionen der Klima-Kleber, ist nun endlich die Zeit gekommen, um die vor Corona geplanten und teilweise auch schon umgesetzten Dieselverbote nun flächendeckend einzuführen.

Was ist eigentlich ein Dieselfahrverbot?

Das Dieselfahrverbot betrifft in den meisten Fällen (zunächst) Dieselfahrzeuge mit der Euroabgasnorm 1 bis 4, in manchen Städten schon oder bald auch die mit Abgasnorm 5. Mit diesen Fahrzeugen dürfen in bestimmten Städten bestimmte Bereiche/Straßen nicht mehr befahren werden.
In Hamburg betrifft es ganze zwei Straßen. In München hingegen mal einfach den kompletten mittleren Ring inklusive dem Gebiet, das er einschließt, der zukünftig nicht mehr für Diesel mit der Abgasnorm Euro 1-4 befahrbar wird. Das sind in München 140.000 Fahrzeuge, die davon betroffen wären (Quelle: Focus, 2022).
Sollte der „Luftreinhalteplan“ nicht aufgehen, ist es außerdem vorgesehen, dass in München ab Oktober 2023 auch Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 5 aus der Umweltzone ausgeschlossen werden (Quelle: Ebd.)

Macht das Sinn?

Nein, ich finde nicht und bin da mit der Auffassung einer Zwangsenteignung d’accord. Nichtsdestotrotz müssen wir uns mit diesem leidigen Thema auseinandersetzen. Warum macht es keinen Sinn? Weil viele dadurch einerseits das ohnehin überforderte ÖPNV zusätzlich überbeansprucht wird, weil viele Leute sich (zurecht und gerade in dieser finanziell schwierigen Zeit) nicht von heute auf morgen ein neues Fahrzeug zulegen werden, weil dadurch der Verkehr auf Ausweichrouten extrem zunehmen wird und sich dann dort die Luft verschlechtern wird und weil es, wie oben angeführt, einer Zwangsenteignung gleicht. Hinzu kommt der Fakt, dass es in Deutschland (Stand jetzt) lediglich die Plaketten rot (Euro 2), gelb (Euro 3) und grün (Euro 4 oder besser) gibt.

Da stellt sich die Frage, wie so ein Verbot kontrolliert werden soll?

Antwort: Stichproben auf gut Glück. Man kann also davon ausgehen, dass einige das Bußgeld in einem Bereich um die 100 € (Stand jetzt) in Kauf nehmen werden. Also auch hinsichtlich der Umsetzbarkeit unsinnig? Ja.

Gibt es Ausnahmen?

Zum Glück ja! In den Städten Hamburg, Berlin, Stuttgart und Darmstadt gibt es Ausnahmen, wenngleich sie doch sehr unterschiedlich ausfallen. Neben Rettungsfahrzeugen, Polizeifahrzeugen, usw. gibt es auch in den vielen Fällen eine Ausnahme für Gewerbetreibende.
Unter dem Aspekt „Lieferverkehr“ sollte es auch für uns Food Trucker weiterhin möglich sein, mit unseren Diesel-Trucks, die in den meisten Fällen nicht Euro 5 oder 6 haben, in die Umweltzonen zu fahren. Allerdings handhaben das manche Städte etwas großzügiger als andere.
In Stuttgart z.B. ist das Einfahren für den gesamten Lieferverkehr ohne gesonderte Genehmigung möglich (Quelle: Landeshauptstadt Stuttgart, o.J.)
Lieferverkehr wird definiert als der „[…] geschäftsmäßige Transport von Waren […], wenn diese zu Gewerbetreibenden oder Kunden geliefert werden.“ (Ebd.; Hervorhebungen durch den Verfasser dieses Artikels)

Darunter sollten im weiteren Sinne auch Caterings mit dem Food Truck fallen (Kunde bestellt, Unternehmer liefert). Etwas anders sieht es beim freien Verkauf aus. Hier wird ja nicht geliefert.
In Stuttgart ist es jedoch möglich, dass eine Genehmigung für Sonderfahrzeuge mit hohen Anschaffungskosten, sowie Kraftfahrzeuge mit festen Auf-/Einbauten, die als Arbeitsstätte genutzt werden, zu beantragen (Quelle: Ebd.). Und spätestens unter diese Kategorie dürften auch Foodtrucks fallen.

In anderen Städten wiederum kann es sein, dass generell Ausnahmegenehmigungen beantragt werden müssen oder diese für Foodtrucks sogar gar nicht möglich sind (siehe oben: Lieferverkehr vs. freier Verkauf). Spezielle Formulierungen für die übrigen Städte, aus denen sich explizit auf Foodtrucks schließen lässt, habe ich leider nicht gefunden. Ich würde mich aber sehr freuen, wenn jemand der eine gute Quelle hat, mir eine E-Mail schickt!


Wie geht’s weiter?

Man kann davon ausgehen, dass auch in weiteren Städten Dieselfahrverbote kommen werden und in den Städten, in denen bereits Einschränkungen für Dieselfahrzeuge bestehen, diese verschärft werden. Eine aktuelle Übersicht, welche Fahrverbote, Ausnahmen und Strafen wo gelten, bekommt ihr hier beim ADAC.

Quellen:
Focus (2022) 140.000 Menschen betroffen. München bekommt Diesel-Fahrverbote - Autoclub kündigt Klage an. Verfügbar unter: https://www.focus.de/auto/news/140-000-menschen-betroffen-muenchen-bekommt-diesel-fahrverbote-autoclub-kuendigt-klage-an_id_170936991.html

Landeshauptstadt Stuttgart (o.J.) Ausnahmen von den Diesel-Verkehrsverboten. Verfügbar unter: https://www.stuttgart.de/leben/mobilitaet/dieselverkehrsverbot/ausnahmen-von-den-diesel-verkehrsverboten.php

ADAC (2022) Fahrverbote: Wo Euro-4- und 5-Diesel ausgesperrt werden. Verfügbar unter: https://www.adac.de/verkehr/abgas-diesel-fahrverbote/fahrverbote/dieselfahrverbot-faq/

Bild: von “geralt” auf Pixabay, Verfügbar unter: https://pixabay.com/de/photos/auto-verbot-verbotsschild-diesel-2679743/


Ähnliche Artikel:

Haben E-Autos im Foodtruck Business eine Chance? Ein Kommentar.

Gebrauchten Food Truck kaufen - was muss ich beachten?

Energieversorgung im Foodtruck: Strom oder Gas?