Food Truck Beratung
Erfolgreich ins Streetfood Business starten!

Welche Zulassungen / Genehmigungen  benötige ich für meinen Foodtruck?

Für viele ein weniger freudiges Thema: Zulassungen. Leider kommst du nicht drum herum, wenn du dich mit einem Foodtruck selbstständig machen willst. Bürokratie, Behördenwahnsinn und Geduld - die gute Nachricht: irgendwann hat es ein Ende :)

Folgende Dokumente sind für euch relevant:


Reisegewerbekarte oder Gewerbeanmeldung

Wenn du mit einem mobilen Verkaufsstand (z.B. Foodtruck, Imbissanhänger) auf Wochenmärkten; Food Truck Festivals oder im Mittagsgeschäft unterwegs sein willst, benötigst du dafür eine Reisegewerbekarte

Eine Reisegewerbekarte reicht aus, wenn du ausschließlich wechselnde Standorte hast (unabhängig davon ob du diese regelmäßig besuchst) und/oder du diese ohne vorherige Bestellung aufsuchst. Mit anderen Worten: du darfst nicht länger als 6 Wochen an ein und demselben Standort stehen, um dein Geschäft zu betreiben und du darfst gleichzeitig nicht durch einen Kunden dort hin bestellt worden sein. Wenn du also einen Imbissanhänger betreibst und dieser für eine lange Zeit am Stück, bspw. vor einem Baumarkt stehen soll, greift die Reisegewerbekarte genau so wenig, wie wenn du Caterings mit deinem Foodtruck anbieten willst (das wäre eine Bestellung durch einen Kunden). 

Um möglichst flexibel zu sein, könntest du also beides beantragen: eine Reisegewerbekarte UND eine Gewerbeanmeldung.


TÜV

Wie jedes Fahrzeug in Deutschland unterliegt auch ein Foodtruck den Prüfungsrichtlinien des TÜV. Dieser ist bei einem Neufahrzeug erstmals nach 3 Jahren, bei gebrauchten Fahrzeugen alle 2 Jahre fällig. Das gleiche gilt für Anhänger und die Zugfahrzeuge. Jedoch kann es Ausnahmen für sehr schwere Fahrzeuge geben. Wiegt dein Truck oder Trailer z.B. mehr als 3,5 t, musst du ihn jährlich einer TÜV-Prüfung unterziehen. 


UVV-Prüfung

Gewerblich genutzte Fahrzeuge müssen sich mindestens einmal jährlich der sog. "UVV-Prüfung" unterziehen. Diese ist in DGUV Vorschrift 70 geregelt.


Gasprüfung

Falls du die Geräte in deinem Foodtruck mit Gas betreibst und bspw. eine 11 kg Flaschengas-Anlage verbaut hast, benötigst du auch hier eine Genehmigung durch eine Prüfungsstelle in Form einer Prüfung nach DGUV Vorschrift 79 (ehemals BGV D 34).
Nicht zu verwechseln ist diese Prüfung mit der Prüfung nach G 607 (der Prüfung für Campingwägen/Wohnmobile, die es an jeder Ecke gibt). Die Recherche nach einer Prüfungsstelle nach BGV D34 ist nicht ganz so einfach und unter Umständen musst du dafür ein paar Kilometer zurücklegen. Auch diese Prüfung ist im 2-Jahres-Rhythmus zu wiederholen.


Prüfung elektrischer Teile

Ja du liest richtig... selbst Elektrogeräte und die dafür vorhergesehene Vorrichtung müssten überprüft werden. Die Vorschrift hierzu lautet DGUV 3 und beinhaltet die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel im 2-Jahres Rhythmus. Jede Kasse, jedes Bain Marie, jeder Kühlschrank... alles wird auf ordnungsgemäße Funktionsweise überprüft.

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