Food Truck Beratung
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Ist Trinkgeld für meinen Food Truck steuerfrei?

26.03.2024

Ich schreibe diesen Artikel, weil ich selbst sehr überrascht war, was mein Steuerberater mir auf meine Frage „Muss ich eigentlich Trinkgelder versteuern?“ geantwortet hat.

Denn bis zu diesen Zeitpunkt dachte ich immer, dass Trinkgeld 1:1 dem Empfänger gehört. Ein zusätzlicher Verdienst. Taschengeld. Und das Finanzamt bekommt davon nichts mit.

Doch ganz so einfach ist es nicht. Es gibt bestimmte Umstände, unter denen Trinkgeld wirklich steuerfrei bleibt.

Aber in meinem Fall als Food Trucker ist das nicht so.

Und ich wette, bei vielen anderen Foodtruckern auch nicht.

Zum Glück habe ich meinem Steuerberater diese Frage direkt zu Beginn meiner Unternehmertätigkeit gestellt. Noch bevor der erste Umsatz auf mein Konto floss. Denn mit dem Finanzamt möchte man es sich wahrscheinlich nicht verscherzen.

Wie häufig bekommst du als Food Trucker Trinkgeld?

Während im Restaurant der gute alte Knigge in etwa 10 % an Trinkgeld für einen guten Service vorsieht, kommt beim freien Verkauf mit einem Foodtruck meist deutlich weniger zusammen. An sich gibt es ja auch keinen „richtigen“ Service. So werden unrunde Beträge wie 7,90 € hin und wieder auf 8,00 € aufgerundet. Viel mehr ist es aber in der Regel nicht.

Auch beim Catering wird nicht sonderlich oft Trinkgeld gegeben. Das mag daran liegen, dass ohnehin schon bestimmte Servicepauschalen in Rechnung gestellt werden. Kann aber auch sein, dass es damit zu tun hat, dass der Betrag häufig erst im Nachhinein per Überweisung bezahlt wird und dieser Eigentlich-müsste-ich-Trinkgeld-geben-Moment aufgrund der Anonymität ausbleibt. Man steht sich eben nicht mehr von Angesicht zu Angesicht gegenüber.

Nichtsdestotrotz werden auch ab und an beim Catering Trinkgelder gegeben. Manchmal sogar in nicht unerheblicher Höhe.

Der Begleiter für deine Zukunft

Aber was macht man eigentlich damit? Einfach einstecken und grinsen? Oder musst du doch etwas beachten?

Alles der Reihe nach …

Das deutsche Steuerrecht und seine Haarspalterei

Möchte man eine bestimmte steuerliche Angelegenheit recherchieren, ist das wie bei einem Multiple Choice Fragebogen, der die nächste Frage immer in Abhängigkeit der vorherigen Frage generiert. So ist es auch bei der Frage nach der STeuerpflichtigkeit von Trinkgeldern.

Fangen wir mit der Grundsatzfrage an:

Ist der Empfänger des Trinkgelds ein Arbeitnehmer oder Unternehmer?

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Empfänger ist Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer zählt zu deinem Verdienst nicht nur der feste Lohn, der monatlich auf dein Konto wandert.

Auch Trinkgelder gehören dazu, wie es im § 19 EStG steht. 

Seit 2002 kannst du jedoch unter bestimmten Umständen Trinkgelder steuerfrei einstecken. Ohne Limit.

Geregelt ist es in § 3 Nr. 51 EStG.


Hier sind die wichtigsten Punkte aus dieser Gesetzespassage:

Bar, Cash, Kralle und Plastik


Soll Trinkgeld steuerfrei sein, muss es direkt vom Kunden an dich als Mitarbeiter gezahlt werden. Unerheblich ist dabei, ob die Trinkgeldzahlung dabei in Bargeld oder per Karte getätigt wird. Das heißt, es muss einen persönlichen Bezug zwischen Trinkgeldgeber und Trinkgeldempfänger geben.

Keine Steuerfreiheit mit vorgehaltener Knarre

Damit Trinkgelder steuerfrei sind, müssen sie freiwillig vom Kunden gezahlt werden. Das heißt, wenn du deinen Kunden unter Androhung von Gewalt dazu „ermutigst“, dir für deine Spitzenleistung ein großzügiges Trinkgeld zukommen zu lassen, ist es nicht steuerfrei. Und vermutlich auch nicht straffrei.

Abgesehen von diesem wohl nicht vorkommenden Fall ist mit der Freiwilligkeit gemeint, dass beispielsweise das Trinkgeld nicht ein Form einer Servicegebühr erhoben werden darf.

So wie man es noch aus anderen Ländern kennt, wenn dann auf der Rechnung plötzlich ein Posten namens „Gedeck“, „Bedienungsentgelt“ oder dergleichen aufgeführt wird.

Für Trinkgeld musst du was leisten, mein Lieber

Eine dritte Voraussetzung dafür, dass Trinkgeld steuerfrei bleibt, ist, dass es eine zusätzliche Vergütung zum vom Arbeitgeber geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird bzw. zusätzlich zu dem Betrag, der für die Leistung fällig ist.

Damit bist du voll auf Kurs

Empfänger ist Unternehmer

Aber was nun, wenn du beispielsweise ein Einzelunternehmen führst und das Trinkgeld direkt an dich als Unternehmer geht?

In diesem Fall ist das Trinkgeld grundsätzlich zunächst einmal als Betriebseinnahme zu verbuchen. Doch nicht nur das. Trinkgelder an Unternehmer stellen aufgrund der inneren Verbindung zwischen Leistung und Trinkgeld sogar ein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt dar.

Das bedeutet, dass du einen Teil (entsprechend des zutreffenden Umsatzsteuersatzes) des Trinkgelds als vereinnahmte Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen musst.

Es ist also alles andere als steuerfrei.

Wie siehts aus? Hast du damit gerechnet? Dass man als Unternehmer, wenn man das Trinkgeld selbst erhält, Umsatzsteuer abführen muss?

Ich war früher der Auffassung, dass die Umsatzsteuer lediglich an eine erbrachte Leistung gekoppelt ist. Bei Mahngebühren liegt z.B. keine Umsatzsteuerpflicht vor.


Ob nun der Grund wegen der Kunden Trinkgeld geben, wirklich eine „Leistung“ ist, darüber lässt sich streiten ... 

Denn manchmal wird im Restaurant selbst dem unverschämtesten Personal noch Trinkgeld in die Hand gedrückt, bloß um keine weiteren bösen Blicke zu ernten.

Aber wie dem auch sei – nun weißt du, dass Trinkgeld grundsätzlich als Betriebseinnahme zu verbuchen und Umsatzsteuer davon abzuführen ist, wenn du es als Unternehmer erhältst.

Wichtig ist folglich, dass du als Unternehmer alle Trinkgelder nicht nur in deinen Betriebseinnahmen vermerkst, sondern sie auch nachträglich in deinen gestellten Rechnungen kenntlich machst.

Du schreibst hierfür keine neue Rechnung, sondern ergänzt die bereits bestehende Rechnung beispielsweise mit einer Passage wie: „Der Rechnungsgesamtbetrag in Höhe 1.500 € brutto wurde am 15.03.2024 per Überweisung beglichen. Zusätzlich wurde ein Trinkgeld in Höhe von 119,00 € = 100,00 € netto + 19,00 € Umsatzsteuer (19%) überwiesen.“

In diesem Sinne wünsche ich dir stets ein gutes Trinkgeld!

P.S.: Selbstverständlich kann ich dir für die Informationen in diesem Artikel keine Gewähr geben.

Ich selbst bin ja kein Steuerheinz.

Falls du also auf Nummer sicher gehen möchtest, frag deinen Steuerberater.


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